40. Spezial-Rassehunde-Ausstellung
des Belgische Schäferhunde Berlin e.V. im VDH/FCI
am 27. April 2013 in 41812 Erkelenz
Ausstellungsleitung: Kai-Helge Grzomba
Richter: | Hana Pisarcíková (CZ) | - | TV + LK | |
Thomas Nallin (D) | - | GR + ML |
Änderungen der Richtereinteilung durch Verhinderung eines Richters oder sehr hohe Meldezahlen einzelner Klassen möglich. Auf Formwertnoten, Titel und Titelanwartschaften besteht kein Rechtsanspruch.
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Willkommen zur 40. BSB-Speziale!
Die 40. Speziale des BSB e.V. findet auf dem Gelände des Haus Hohenbusch, Hohenbuscher Straße in 41812 Erkelenz (www.erkelenz.de/de/Haus_Hohenbusch) statt.
Teilnahmeberechtigt sind Belgische Schäferhunde, die vor dem 27. Oktober 2012 (Ausnahme Babyklasse) geworfen wurden und in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung müssen anerkannt werden. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Des Weiteren sind kastrierte Rüden (außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen (§ 4 Ziff. 3 VDH-Ausstellungsordnung).
Für Belgier von 4-6 Monaten wird die Baby-Klasse angeboten. Auch die Kleinen werden mal groß – und früh übt sich, was mal ein Meister werden will! Eine tolle Möglichkeit, schon mal für die künftigen Erfolge zu trainieren und Ausstellungsluft zu schnuppern. Fast ganz wie die „Großen“ bekommen die Babys natürlich ebenfalls einen Richterbericht, jedoch noch ohne Formwertnoten.
Teilnahmeberechtigt sind Belgische Schäferhunde, die vor dem 27. Oktober 2012 (Ausnahme Babyklasse) geworfen wurden und in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch bzw. Register eingetragen sind. Die Bestimmungen der VDH-Ausstellungsordnung müssen anerkannt werden. Bissige, kranke, mit Ungeziefer behaftete Hunde sowie Hündinnen, die sichtlich trächtig oder in der Säugeperiode oder in Begleitung ihrer Welpen sind, dürfen nicht in das Ausstellungsgelände eingebracht werden. Wer kranke Hunde in eine Ausstellung einbringt, haftet für die daraus entstehenden Folgen. Nachweislich taube oder blinde Hunde dürfen an einer Ausstellung nicht teilnehmen. Des Weiteren sind kastrierte Rüden (außer in der Veteranenklasse) nicht zugelassen (§ 4 Ziff. 3 VDH-Ausstellungsordnung).
Für Belgier von 4-6 Monaten wird die Baby-Klasse angeboten. Auch die Kleinen werden mal groß – und früh übt sich, was mal ein Meister werden will! Eine tolle Möglichkeit, schon mal für die künftigen Erfolge zu trainieren und Ausstellungsluft zu schnuppern. Fast ganz wie die „Großen“ bekommen die Babys natürlich ebenfalls einen Richterbericht, jedoch noch ohne Formwertnoten.
Geplanter Ablauf der Veranstaltungen
Freitag, 26.04.2013
ab 16:00 Uhr
Team Test (auch zur Zuchtzulassung des BSB e.V.)
ab 18.30 Uhr
Lockerer Abend (Näheres wird noch auf der HP bekannt gegeben)
Samstag, 27.04.2013
08:30 Uhr
Öffnung der Meldestelle, Ausgabe der Meldepapiere
09:30 Uhr
Vorstellung der Richter und Eröffnung der 40. Spezial-Rassehunde-Ausstellung des BSB e.V.
10:00 Uhr
Beginn des Richtens in den Ringen
ca.16:00 Uhr
Endausscheidungen im Ehrenring
ca. 17:00 Uhr
Ausgabe der Richterberichte
19:30 Uhr
Züchtertagung des BSB e.V. |
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Gebühren
Wir bitten um Verständnis, dass anfallende Gebühren grundsätzlich im voraus und ebenso im Verhinderungsfall zu bezahlen sind.
Auch der Verein muss Aufwendungen für seine Veranstaltungen vorfinanzieren.
Zum Ausgleich des Mehraufwandes wird bei Zahlungen an der Tageskasse eine Nachzahlungsgebühr von 10,00 Euro pro gemeldetem Hund und/oder Ereignis erhoben.
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Veterinärbestimmungen
Wir weisen darauf hin, dass alle Hunde, auch Gasthunde, einen wirksamen Tollwut-Impfschutz benötigen.
Für Hunde aus dem Ausland muss ein Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung vorgelegt werden. Hier ist der Heimtierausweis zwingend vorgeschrieben; ein normaler Impfpass ist bei Tieren aus dem Ausland nicht ausreichend.
Die Tollwutimpfung muss mindestens 21 Tage alt sein und darf längstens um den Zeitraum zurückliegen, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt. Bei der Erstimpfung von Welpen im Alter von mindestens 3 Monaten muss sie mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung liegen.
Im Falle einer Wiederholungsimpfung entfällt die 21-Tage-Frist, wenn die Impfung jeweils innerhalb des Zeitraums durchgeführt worden ist, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Die Impfpässe werden beim Einlass, bei der Abholung der Startnummern sowie stichprobenartig auch auf dem Ausstellungsgelände kontrolliert und sind daher mitzuführen.
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courtesy: BSB Club